Einordnung
Orientierung am bundesweiten Rahmenlehrplan nach § 53 PflBG und an der PflAPrV. Die Zuordnung der Florence-Lernräume ist eine eigene didaktische Einordnung, keine amtliche Anerkennung oder Bestätigung vollständiger Kompetenzabdeckung. Landesvorgaben, das schulinterne Curriculum und der betriebliche Ausbildungsplan bleiben maßgeblich.
Lernziele
- Verhaltensbezogene und verhältnisbezogene Prävention an einem Beispiel unterscheiden.
- Eine gesundheitsbezogene Beratung an Ressourcen und Zielen der Person ausrichten.
- Berufliche Belastungen und Möglichkeiten institutioneller Prävention reflektieren.
Dies ist eine öffentliche Inhaltsvorschau. Vollständige Materialien und Funktionen sind nach Anmeldung entsprechend dem gebuchten Zugang verfügbar. Fachinformationen ersetzen keine individuelle klinische Entscheidung.