Ein erster Einblick
Die Einmischung des Staates oder einer Einzelperson in die Angelegenheiten einer anderen Person, gerechtfertigt durch die Behauptung, dass es der Person, in deren Angelegenheiten eingegriffen wird, dadurch besser gehen oder dass sie vor Schaden geschützt wird. (Kapitel 6.2) ↗
Bearbeiteter und übersetzter Kurz-Auszug aus Nursing Management and Professional Concepts, 2nd edition · CC BY 4.0. Originalquelle mit Autorenschaft und Lizenzhinweisen
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